Was wenn das Konto gepfändet wird?

veröffentlicht am 27. Oktober 2009 von admin

Wieder einmal ging es vor dem Bundesgerichtshof um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, gegen die ein Verbraucherschutzverein geklagt hatte. Die verklagte Sparkasse forderte von ihren Kunden, deren Konto oder Depot von einem Gläubiger gepfändet wurde, eine (einmalige) Gebühr von rund 15 EUR pro Pfändung und des Weiteren etwa 10 EUR monatlich für die anschließende Überwachung.